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Modul 95

Weiterbildung – 5 Module – Schlüsselzahl 95

Fahrerlaubnisbesitzer, die gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).

Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach dem Besuch der benötigten Fortbildung darf man jedoch wieder dem Beruf als gewerblicher Fahrer nachgehen.

Ausnahmen

Für bestimmte Beförderungen / Fahrzeuge wird die Weiterbildung nicht benötigt:

  • Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
    nicht überschreitet
    Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werde Kraftfahrzeugen, die
    a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
    b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der StVZO übertragen sind, eingesetzt werden, oder
    c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
    Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
    Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG – das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr betrifft – nicht anwendbar. (Aussage BAG).

Lass Dich beraten von unserem Ausbilder welches Modell für Dich in Frage kommt. Auch die Kostenrechnung soll sich in Grenzen halten. Informiere Dich über Förderungen.

BKF Modul 1

-ECO-Fahren, das Perfektionstraining-

Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

BKF Modul 2

-Kontrollgeräte und Sozialvorschriften-

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

BKF Modul 3

Sicherheit im Fokus-

Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKW kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

BKF Modul 4

-Der Kunde im Mittelpunkt-

Fahrer und Fahrzeug sind die Visitenkarte des Unternehmens: Daher kann der Fahrer das Ansehen und den Erfolg des Unternehmens durch Auftreten, Kommunikation und Verhalten erheblich beeinflussen.

BKF Modul 5

-Ladungssicherheit optimieren-

Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Ziele und Inhalte
Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.

Abschluss
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete  Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Gültigkeit
Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

Für Firmen

Auf Wunsch führen wir die Modul-Schulung bei Ihnen im Haus durch! Bitte senden Sie uns eine E-Mail richt.stefan@gmail.com oder rufen uns an 0179-6725762