Beschleunigte Grundqualifikation
– EU- BKF
Die Grundqualifikation benötigt der Kraftfahrer der nach dem 10. Sep.’09 eine Fahrerlaubnis der Kl. C1/C1E; C/CE erworben hat und diese hauptberuflich und gütergewerblich nutzt. Die Ausbildung umfasst 140 Stunden á 60 Minuten aus den unten aufgeführten Inhalten, inkl. 10 Stunden á 60 Minuten praktischen Fahrens. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis nicht vorgeschrieben.
Lass Dich beraten von unserem Ausbilder welches Modell für Dich in Frage kommt. Auch die Kostenrechnung soll sich in Grenzen halten. Informiere Dich über Förderungen, z. B.
WeGebAU
Was ist WeGebAU?
Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.
2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert und wie viel?
ARBEITNEHMER
Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.
Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.
Für:
- Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
- Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
ARBEITGEBER
Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
- eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Wie bekommt man die Förderung?
- Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
- Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
- Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
- Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
Bildungsprämie
Gefördert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mittel bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten.
Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildungen können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,- €, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500,- € nicht übersteigt), erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden.
Bei der Fahrschule RICHT sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:
- Gabelstaplerschein
- Perfektionstraining
- Ladungssicherung
- ADR-Schulung, Basiskurs und Aufbaukurs Tank
- Grundqualifikation (BKrFQG)
- Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
- BKF Weiterbildung “Module”
Wer bekommt einen Prämiengutschein?
- Personen die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt auch für Selbständige.
- Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
- Personen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich maximal 20.000,- € beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 40.000,- €. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt – Infos siehe Einkommensteuerbescheid
- Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Prüfen Sie HIER vorab, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Prämiengutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Beantragung und Abrechnung eines Prämiengutscheins?
Einmal jährlich ist der Prämiengutschein schnell und unkompliziert in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer BERATUNGGSTELLE erhältlich. Wenn Sie den Prämiengutschein beim Bildungsträger, z. B. der Fahrschule RICHT abgeben, wird Ihre Rechnung reduziert um den Betrag der Bildungsprämie.
Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn der Antrag VORHER bei uns eingegangen ist!
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr).
- Ersatzweise ist eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ausreichend.
BAG Förderung
Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
- sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)
Förderprogramm “De-minimis” – JETZT rechtzeitig Antrag stellen!
Förderungen können von 08. Januar 2018 bis 01. Oktober 2018 beantragt werden.
Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.
Innerhalb des Förderprogramms “Aus- und Weiterbildung” können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2018 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:
- betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
- Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen .
Bei uns werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert:
Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:
- Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
- Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind
Höhe der Förderung 2017:
Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.
Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.
Höchstens sind jedoch 33.000,- € als Förderung möglich.