5 Schritte zu deinem Führerschein
2. Schritt
Anträge ausfüllen
Der sorgfälltig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Antrag, sowie die Antrag BF 17 und das Beiblatt Begleitpersonen (je Beiblatt pro Begleitperson) müssen dann entweder aufs Rathaus (Bürgeramt/Einwohnemeldeamt) oder auf die Führerscheinstelle des jeweiligen Landkreises gebracht werden.
Achtung nicht auf dem Postweg!
Immer persönlich, denn ihr müsst eure Unterschrift in Anwesenheit einer Amtsperson abgeben.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
Führerschein Klasse A, A2, A1, AM
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtestbeschinigung (vom Optiker oder Augenarzt), maximal 2 Jahre alt
- Nachweis über Teilnahme am Erste Hilfe Kurs (min. 9,0 Std.)
- Antrag BF 17 sowie das Beiblatt für die Begleitpersonen
- Kopie Personalausweis
- bei Vorbesitz einer niedrigeren Führescheinklasse immer die Kopie des Führerscheins (z. B. Aufstieg von A1 auf A2)
Führerschein Klasse B, BE
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtestbeschinigung (vom Optiker oder Augenarzt), maximal 2 Jahre alt
- Nachweis über Teilnahme am Erste Hilfe Kurs (min. 9,0 Std.)
- Kopie Personalausweis
- bei Vorbesitz einer niedrigeren Führescheinklasse immer die Kopie des Führerscheins (z. B. Aufstieg von A1 auf B oder von A1 auf Kombination A2/B)
Führerschein Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Augenärztliches Gutachten, maximal 2 Jahre alt
- Ärztliches Gutachten, maximal 2 Jahre alt (im Downloadbereich)
- Nachweis über Teilnahme am Erste Hilfe Kurs (min. 9,0 Std.)
- Kopie Personalausweis
- Kopie des Führerschein
- Teilnahme am Grundkurs Theorieunterricht (Kl. A1, A, B, M, L, T bei Ersterwerb 12 Lektionen*)
- Teilnahme am klassenpezifischen Unterricht (Kl. A1, A, 4 Lektionen*, Kl. B, M, L 2 Lektionen*, Kl. T 6 Lektionen*)
Bei Erweiterungen Teilnahme am klassenpezifischen Unterricht:
- von Kl. B auf C, 10 Lektionen
- von Kl. B auf C1, 6 Lektionen
- von Kl. B auf D, 18 Lektionen
- von Kl. B auf D1, 10 Lektionen
- von Kl. C auf CE, 4 Lektionen
- von Kl. C auf D, 4 Lektionen
- von Kl. C auf D1, 8 Lektionen
- von Kl. C1 auf C, 4 Lektionen
- von Kl. C1 auf D, 12 Lektionen
- von Kl. C1 auf D1, 4 Lektionen
- von Kl. D auf C, 2 Lektionen
- von Kl. D auf C1, 2 Lektionen
- von Kl. D1 auf C, 4 Lektionen
- von Kl. D1 auf C1, 2 Lektionen
- von Kl. D1 auf D, 8 Lektionen
*eine Lektion entspricht 90 min.
Die Theorieprüfung kann erst abgelegt werden, wenn:
- der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt
- der vollständige Theorieunterricht besucht worden ist (Nachweis Anwesenheitsliste)
- die Kostenvorschußrechnung beim TÜV bezhalt ist (kommt mit der Post zu Dir)
- die Prüfungsvorstellungsgebühr in der Fahrschule bezahlt ist (siehst Du in Deiner App)
Im Anschluss an den Theorieunterricht muss gelernt werden. Der geführte Lernweg findet via App statt.
Wenn Du Fragen dazu hast, wende Dich an Deinen Fahrlehrer/in, er/sie hilft Dir immer weiter.
Du hast in der App die Prüfungsreife erlangt? Dann nichts wie hin zur Theorieprüfung! Bestehen und Fertig ist ein
weiter gehts im Endspurt zu praktischen Prüfung.
4. Schritt
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung beträgt bei der Führscheinklasse B/BF 12 mindestens
12 Pflichtstunden (5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt).Andere Führerscheinklassen auf Nachfrage bei Deinem Fahrlehrer.
Das heißt aber in den wenigsten Fällen, dass das ausreicht. Es kommen noch diverse Übungsstunden dazu, in dem Du die geforderten Grundfahraufgaben (GFA) erlernst, sowie das Prüfgebiet mit seinen Tücken kennenlernst. Wenn Dein Fahrlehrer/in der Meinung ist, dass Du soweit bist um Prüfung zu machen, solltest Du auf ihn/sie hören und die Prüfung dann zeitnah absolvieren.
5. Schritt
Die praktische Prüfung
Eigentlich nichts Anderes wie eine Fahrstunde, nur dass noch ein Sachvertändiger hinter Deinem Fahrlehrer sitzt und Deine neu erworbenen Fahrkünste bewertet! Entspann Dich und denk immer daran, was Dein/e Fahrlehrer/in Dir in Deiner Ausbildung beigebracht hat. Nicht dazu erfinden, aber auch nichts weglassen! Verhalte Dich vor Deiner Prüfung wie immer.
Du bekommst dann, wenn Du die praktische Prüfung bestanden hast, entweder den Kartenführerschein oder die BF 17 Bescheinigung direkt im Anschluss vom Sachverständigen ausgehändigt. In Ausnahmefällen eine Bescheinigung zur bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Mit dieser darfst Du dann aber in keinem Fall fahren!
Falls es mal nicht klappen sollte beim ersten Mal, dann trainierst Du nochmal 2 Wochen mit Deinem/r Fahrlehrer/in und dann klappt das schon.
Viel Erfolg und Gute Fahrt!