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Klasse A, A2, A1, AM

Führerschein Klasse A

Beschreibung:
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossen: A2, A1, AM

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz erforderlich: Nein

Führerschein Klasse A1

Beschreibung:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Eingeschlossen: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Nein

Führerschein Klasse A2

Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW.

Verhältnis Leistung zur Leermasse:
maximal 0,2 kW/kg.

Eingeschlossen: A1, AM

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Nein

Ausbildungskombinationen möglich!

Doppelklasse A/A1/A2 in Kombi mit Klasse B

Weiter Informationen sowie Preis und Vergünstigungsrabatte auf Anfrage!

Führerschein Klasse AM

Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Leistung: maximal 4 kW.

Eingeschlossen: keine

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Nein