Mofa – Prüfungsbescheinigung
Beschreibung: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, – auch ohne Tret-kurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchst-geschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH max. 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder
Elektromotor (auch zweisitzig)
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merk-mal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Mindestalter: 15 Jahre