Führerscheinklasse L
Beschreibung:
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: Keine
Führerscheinklasse T
Beschreibung:
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit
einer bbH von max. 40 km/h
Mindestalter: 16 Jahre bzw. 18* ** Jahre
Eingeschlossen: Klasse L, AM
Besonderheiten:
* 16 Jahre für bbh 40 km/h
** 18 Jahre für bbh über 40 bis max 60 km/h